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Mit der Online-Mitgliederaufnahme kannst Du sofort Mitglied werden - und kommst damit auch sofort in den Genuss unserer Vorteile, wie Versicherung oder Ermäßigungen auf den Hütten. Fülle einfach das Formular aus und drucke Dir den vorläufigen DAV-Ausweis aus. Dieser gilt für einen Monat. Den endgültigen Ausweis erhaltst Du per Post. 

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Mitglieder-Self-Service mein.alpenverein

 

Du bist umgezogen oder hast eine neue Bankverbindung? Im Online-Mitgliederportal "mein.alpenverein.de" kannst du deine Daten schnell, einfach und sicher selbst ändern. Du musst dich dafür unter Angabe der Mitgliedsnummer, den letzten vier Stellen der IBAN sowie der E-Mail-Adresse registrieren. Dort gibt es ab sofort auch einen digitalen Mitgliederausweis zum Downloaden

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Beitragsübersicht (Jahresbeiträge ab 2025)

 

A-Mitglieder sind Vollmitglieder ab vollendetem 25. Lebensjahr, die keiner anderen Kategorie angehören. Sie bezahlen den vollen Beitrag.

B-Mitglieder sind Vollmitglieder mit Beitragsvergünstigung, und zwar auf Antrag:

a) verheiratete Mitglieder, deren Ehegatte einer Sektion des Deutschen Alpenvereins als A- oder B-Mitglied gemäß Zff. 2c, d, e oder Junior gemäß Zff. 4 angehört.

b) Lebenspartner, wenn 

   - sie derselben Sektion angehören wie das dazugehörige Vollmitglied  

   -eine identische Anschrift vorhanden ist

   -und der Mitgliedsbeitrag in einem Zahlungsvorgang beglichen wird.

c) Mitglieder, die das 70. Lebensjahr vollendet haben (Senioren) (nur auf Antrag und bis spätestens 30. November des laufenden Jahres)

c) Mitglieder, die aktiv in der Bergwacht tätig sind, sofern sie nicht Junior sind. (Nachweis jährlich zu erbringen)

d) Mitglieder, die aktiv in der Bergwacht tätig sind, sofern sie nicht Junior sind. Der Nachweis ist jährlich zu erbringen.

Mitglieder, die einen Schwerbeschädigtenausweis haben.

C-Mitglieder sind Vollmitglieder, die als A- oder B-Mitglied oder als Junior

a) einer anderen Sektion des Deutschen Alpenvereins angehören oder

b) wenn sie keine deutschen Staatsangehörigen sind und einer ausländischen Sektion mit Gegenrecht angehören.

Junioren sind Vollmitglieder im Alter vom 19. Lebensjahr bis zum vollendeten 25. Lebensjahr.

Kinder / Jugend sind Einzelmitglieder von Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Sie erhalten als Einzelmitglieder die DAV-Zeitschrift Panorama.

Auf Antrag wird die Familienmitgliedschaft gewährt, wenn beide Elternteile bzw. Lebenspartner

Mitglieder in derselben Sektion des DAV sind

und mindestens ein Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr haben

sowie die gleiche Adresse aufweisen und der Mitgliedsbeitrag in einem Zahlungsvorgang beglichen wird.

Ihre Kinder sind beitragsfreie Mitglieder der Sektion mit ASS-Versicherungsschutz bis zum 18. Lebensjahr. Die Mitgliedschaft des Kindes wird dann automatisch als D-Mitglied (Junioren) weitergeführt.

Es gelten die gleichen Voraussetzungen und Rechte wie für die Familienmitgliedschaft. Nur entfällt der B-Beitrag für einen Ehe- bzw. Lebenspartner.

auf Antrag per Mail an die Geschäftsstelle: info@alpenverein-leutkirch.de (bis spätestens 30. November des laufenden Jahres)

 

Unterjähriger Beitritt

Wer zum 1. September eines Jahres unserem Verein betritt, muss nur die Hälfte des Mitgliedsbeitrages für dieses Jahr entrichten. 

 

Kündigungen

Kündigungen sind nur zum Jahresende möglich. Die Kündigung muss laut Satzung fristgerecht drei Monate vor Jahresende, also bis 30. September, schriftlich bei der Geschäftsstelle der Sektion Leutkirch eingereicht werden.