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Beitragsübersicht (Jahresbeiträge ab 2025)

 

 

Unterjähriger Beitritt

Wer zum 1. September eines Jahres unserem Verein betritt, muss nur die Hälfte des Mitgliedsbeitrages für dieses Jahr entrichten. 

 

Kündigungen

Kündigungen sind nur zum Jahresende möglich. Die Kündigung muss laut Satzung fristgerecht drei Monate vor Jahresende, also bis 30. September, schriftlich bei der Geschäftsstelle der Sektion Leutkirch eingereicht werden.